Allgemeine Geschäftsbedingungen der LDS Software GmbH (Stand 02/2004)

 

1. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von LDS. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von LDS bedürfen der Schriftform.

 

2. Angebot und Vertragsabschluß

Angebote von LDS sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich. Der Umfang der von LDS zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von LDS festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen von LDS. LDS behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.

 

3. Installation, Schulung und Beratung

Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch LDS als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software, gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet. Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht. Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler LDS unverzüglich anzuzeigen. LDS ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. LDS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

 

5. Preise

Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Datenträger und deren Erstellung, Verpackungs-  und Frachtspesen. Maßgebend sind ggf. die Preise der Auftragsbestätigung wenn sie von der Preisliste abweichen, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet. LDS ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

 

6. Lieferfrist

Von LDS genannte Fristen, insbesondere Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von LDS nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei LDS, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

 

7. Annahmeverzug des Kunden

Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist LDS nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt LDS Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder LDS einen höheren Schaden nachweist.

 

8. Gefahrenübergang, Gewährleistung

Dem Kunden ist bekannt, dass Standard- und Individualsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. LDS macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen. Soweit LDS gemäß gesonderter Vereinbarung Software installiert, wird der Kunde diese - auf Verlangen von LDS gemeinsam mit dem Mitarbeiter von LDS - unverzüglich testen. Läuft die Software im wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. LDS kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Mängel der Software kann LDS darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austausches hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. LDS wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Ziffer 4 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderung zurückzuführen ist.

 

9. Haftung

Eine Haftung von LDS für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung - ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch LDS oder wurde durch LDS grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. LDS haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. LDS haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders - hätte verhindern können.

 

10. Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort bei Erhalt der Ware (Rechnungsstellung) ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist LDS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder LDS einen höheren Schaden nachweist. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von LDS anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig. Schuldet der Kunde LDS mehrere Zahlungen gleichzeitig, werden mit einer eingehenden Zahlung zunächst seine Verbindlichkeiten aus Lizenzverträgen, dann aus sonstigen von LDS erbrachten Leistungen und Lieferungen, dann seine Verbindlichkeiten aus Pflegeverträgen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen getilgt.

 

11. Eigentumsvorbehalt

LDS behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen.  Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von LDS in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

 

12. Umfang der Rechtseinräumung

LDS behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht bei Zusatzprogrammen zur sage KHK CL Windows und bei Individualsoftware. Ergänzend gelten die Lizenzbestimmungen der sage KHK Software GmbH & Co. KG. Die erhaltenen Datenträger dürfen nur - soweit technisch zwingend erforderlich - zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf keiner gesonderten Rechtseinräumung. Die Bearbeitung der Vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder anwendbaren Geschäftsbestimmungen etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet LDS im Rahmen ihrer Standardpflegeverträge an. Die Decompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls unzulässig. LDS behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in 69e Abs. 2 des Urheberrechtgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen zu beachten.

 

13. Schutzrechte Dritter

Der Kunde verpflichtet sich, LDS von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und LDS auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. LDS ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter, notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

 

14. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit LDS geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit LDS geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von LDS ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

 

15. Datenschutz

Der Kunde ermächtigt LDS, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ( 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

 

16. Sclussbestimmungen

Diese bestimmungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise Unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von LDS ist Lohmar. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als Ausschließlicher Gerichtsstand Siegburg vereinbart.

 

 

 

Allgemeine Bedingungen für die Wartung von LDS Zusatzprogrammen und Individualsoftware der LDS Software GmbH (Stand 08/2002)

 

1. Allgemeines

Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für die Wartung von Individualsoftware und Programmen aus der LDS Softwarebörse (Zusatzprogramme/ Zusatzpakete zur sage KHK Classic Line Windows)

 

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Die LDS Software GmbH übernimmt die Wartung der von LDS durchgeführten Änderungen und behebt die vom Auftraggeber gemeldeten Fehler, die während der Vertragslaufzeit dieses Software-Wartungs-Vertrages auftreten und/oder in den Dokumentationen offenkundig werden. Die LDS Software GmbH stellt nach erfolgter Fehlerbehebung dem Auftraggeber die gepflegten Programme auf Datenträgern oder per Internet zur Verfügung, dies erfolgt i.d.R. 1-2 mal pro Jahr. Der Auftraggeber ist für die Installation der gepflegten Programme sowie für eine ausreichende Sicherung seiner Programm- und Datenbestände selbst verantwortlich.

 

3. Nicht im Wartungsumfang enthaltene Leistungen

Die Erstellung, Anpassung, Änderung oder Überlassung von Software oder Datenbeständen, die Wartung von Hardware sowie die Schulung von Bedienungspersonal ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Nicht im Wartungsumfang enthalten ist die Wartung von Programmen, welche nicht unter den von der LDS Software GmbH vorgegebenen Bedingungen genutzt werden oder durch den Auftraggeber oder Dritte verändert wurden. Upgrades auf einen höheren Revisionsstand sind Bestandteil der Wartung. Dort orientieren wir uns an evtl. kostenpflichtigen  Versionen der Sage KHK Software.

Anpassungen bei der Änderung bestehender Betriebssysteme, Leistungen zur Beseitigung von Folgeschäden die durch Produktmängel, Hardwareausfall, äußere Einflüsse, höhere Gewalt oder unsachgemäße Behandlung der Hard- oder Software verursacht wurden, sind nicht im Wartungsumfang enthalten.

 

4. Wartungsvoraussetzungen

Gewartet wird grundsätzlich nur die zur Zeit aktuelle Programmversion. LDS behält sich deshalb vor, wenn keine Wartungsvereinbarung vorliegt, statt der korrigierten Programmversion ein kostenpflichtiges Update zu liefern. Der Auftraggeber ist vor Weitergabe der gewarteten Programme verpflichtet, diese auf ihre ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen.

 

5. Gewährleistung

Die Vertragspartner stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Die LDS Software GmbH übernimmt während des Bestehens dieses Software-Wartungs-Vertrages die Gewähr dafür, dass die Wartungsleistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Auftretende Mängel hat der Auftraggeber der LDS Software GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und Dokumentation der Fehler. Für die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten hat der Auftraggeber der LDS Software GmbH ausreichend Zeit zu gewähren. Schlägt die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten nach angemessener Zeit fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder den Software-Wartungs-Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

 

6. Haftung

Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung, ist die LDS Software GmbH nur verpflichtet, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der LDS Software GmbH oder auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft kommt nicht bei offensichtlichen Fehlern in der Dokumentation zum Tragen. Technisch bedingte Änderungen in der Dokumentation behält sich LDS vor. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf eine jährliche Wartungsgebühr begrenzt.

 

7. Gebühren und Nebenkosten

Für die monatliche Wartung zahlt der Auftraggeber die auf der Rechnung angegebene Monats- Quartals- oder Jahresgebühr. Diese wird jeweils bis zum Ende des Vertragsjahres im voraus berechnet und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber übernimmt die mit der Erfüllung der Wartungsleistungen verbundenen Reisekosten, Fracht- oder Portokosten sowie die Kosten für die ihm verbleibenden Datenträger.

 

8. Vertragsdauer

Der Software-Wartungs-Vertrag beginnt i.dR. mit dem Monat in dem die Rechnung erstellt wurde. Er wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann frühestens nach 12 Monaten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

 

9. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Software-Wartungs-Vertrages bedürfen der Schriftform. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der LDS Software GmbH auf Dritte zu übertragen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigtem Zweck möglichst nahekommt. Erfüllungsort ist Lohmar. Alleiniger Gerichtsstand ist Siegburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.